Hat ein am Unfall beteiligter Fahrer vor Ort ein Schuldbekenntnis zu voller Haftung abgegeben, so trifft trotz Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens den anderen Unfallbeteiligten keine Mithaftung.
Es wäre zu beweisen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Verkehrsunfallgeschehen um ein unabwendbares Ereignis handelte bzw. dass das Verschulden des anderen Unfallbeteiligten so sehr überwiegt, dass die vom eigenen Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr vollständig dahinter zurückbleibt.
Denn es handelte sich bei der Erklärung des Fahrzeugführers und Ehemanns der Fahrzeughalterin, dass er den Schaden zu 100% anerkenne, trotz dem Wortlaut nicht um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, unter dem man einen Vertrag, der - im Unterschied zum so genannten konstitutiven Schuldanerkenntnis - den in Frage stehenden Anspruch nicht auf eine neue Anspruchsgrundlage hebt, sondern diesen Anspruch unter Beibehaltung des Anspruchsgrundes dadurch verstärkt, dass er ihn Einwänden des Anspruchsgegners gegen den Grund des Anspruchs entzieht.
Es wäre zu beweisen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Verkehrsunfallgeschehen um ein unabwendbares Ereignis handelte bzw. dass das Verschulden des anderen Unfallbeteiligten so sehr überwiegt, dass die vom eigenen Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr vollständig dahinter zurückbleibt.
Denn es handelte sich bei der Erklärung des Fahrzeugführers und Ehemanns der Fahrzeughalterin, dass er den Schaden zu 100% anerkenne, trotz dem Wortlaut nicht um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, unter dem man einen Vertrag, der - im Unterschied zum so genannten konstitutiven Schuldanerkenntnis - den in Frage stehenden Anspruch nicht auf eine neue Anspruchsgrundlage hebt, sondern diesen Anspruch unter Beibehaltung des Anspruchsgrundes dadurch verstärkt, dass er ihn Einwänden des Anspruchsgegners gegen den Grund des Anspruchs entzieht.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LG Ansbach, 20.10.2017 - Az: 3 O 394/17
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


