Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.386 Anfragen

Transportkostenvorschuss bei Abholung der Kaufsache durch Verkäufer?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ist eine mangelhafte Kaufsache im Rahmen der Nacherfüllung an den Ort der Nacherfüllung zu transportieren, so hat der Verkäufer den Käufer von den damit verbundenen Aufwendungen freizustellen. Das kann durch die Zahlung eines Transportkostenvorschusses geschehen. Die Freistellung kann grundsätzlich aber auch in der Weise erfolgen, dass der Verkäufer die Sache abholt und auf eigene Kosten zum Ort der Nacherfüllung transportiert.

Selbst wenn der Verkäufer das Fahrzeug persönlich oder durch einen Mitarbeiter hätte zurückfahren wollen, so wäre dies mit Blick auf die Distanz von etwa 190 km für eine Fahrtstrecke keinesfalls eine Belastung gewesen, die diese Vorgehensweise für den Käufer unzumutbar gemacht hätte.

Auch soweit der Käufer vorgetragen hat, nur er selbst sei in der Lage gewesen, einen „sicheren Transport“ des Fahrzeugs an den Verkaufsort zu bewerkstelligen, kann ihm nicht gefolgt werden.

Vielmehr ist es zunächst einmal Sache des Verkäufers zu entscheiden, auf welchem Weg er das Fahrzeug transportiert; im Gegenzug übernimmt er das Transportrisiko auch die Haftung.

Der Verkäufer hatte den Transport ausdrücklich angeboten. Anhaltspunkte dafür, dass er dies nicht auf eigene Kosten hätte durchführen wollen oder für den anschließenden Rücktransport zum Käufer beabsichtigt hätte, diesem Kosten in Rechnung zu stellen, ergeben sich aus dem gesamten Vorbringen nicht.

Bei dieser Sachlage hätte der Käufer das Angebot nicht zurückweisen dürfen.


OLG Köln, 23.10.2018 - Az: I-16 U 113/18

ECLI:DE:OLGK:2018:1023.16U113.18.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant