Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.748 Anfragen

Unfall hinter rückwärtsfahrendem Müllfahrzeug

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Im zu entscheidenden Fall war es zu einem Unfall gekommen, weil ein Müllfahrzeug ohne Einweiser rückwärtsfuhr und daher ein dahinter befindliches Fahrzeug ebenfalls rückwärtsfahren musste. Dieses kollidierte dann mit einem sich dahinter befindlichen Fahrzeug.

Bei dieser Konstellation ist der Unfall dem Betrieb des Müllfahrzeugs zuzurechnen. Denn mit Müllfahrzeugen darf nur rückwärts gefahren werden, wenn eine geeignete Person den Fahrer einweist.

Ein Einweiser hätte mithin verhindern können, dass der andere Fahrzeugfahrer in der Annahme, das Müllfahrzeug werde nicht rechtzeitig anhalten, sein Fahrzeug zurücksetzt.

Für das Verschulden des Pkw-Fahrers spricht der Beweis des ersten Anscheins. Denn der streitgegenständliche Unfall, d.h. die Kollision mit dem hinter dem Pkw befindlichen Fahrzeug, hat sich in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der Rückwärtsfahrt ereignet.

Die Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile führt zur hälftigen Haftungsverteilung.


LG Saarbrücken, 22.12.2017 - Az: 13 S 93/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.748 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant