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Von der Fahrbahn abgekommen und die Haftungsverteilung bei einem Unfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wenn ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug auf gerader und übersichtlicher Strecke nach rechts von der Fahrbahn abkommt, spricht regelmäßig der Anscheinsbeweis dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

Allein das örtliche und zeitliche Zusammentreffen des Abkommens von der Fahrbahn mit dem Einbiegen eines Sattelzugs aus einer untergeordneten Straße reicht nicht aus, um diesen Anschein zu erschüttern, wenn nicht feststeht, dass ein Sattelzug im Rahmen des Abbiegevorgangs teilweise auf die Fahrbahn des verunfallten Kraftfahrers geraten ist.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn
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