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Abstand zwischen Verkehrszeichen und Messstelle bei Geschwindigkeitsbeschränkung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) enthält in der Neufassung vom 01.07.2015 keine Vorschriften mehr zur Einhaltung eines bestimmten Abstandes der Messstelle zu dem die Beschränkung anordnenden Zeichen. Ob der Abstand geeignet ist, die Bewertung der Tat zu beeinflussen, ist danach eine nicht verallgemeinerungsfähige Frage des Einzelfalls.


OLG Karlsruhe, 08.01.2018 - Az: 2 Rb 9 Ss 794/17

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