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Benzinklausel und der Schaden an einer Mauer durch verschobenen und wegrollenden Pkw

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es zu Schäden, die durch ein - wenn auch nur geringfügiges - Verschieben eines Kfz entstehen, sind durch dessen Führen und Gebrauch verursacht. Aus diesem Grund greift die Bezinklausel, eine allgemeine private Haftpflichtversicherung muss daher für den Schaden nicht einstehen.

Nach der sogenannten Benzinklausel ist u.a. nicht versichert die Haftpflicht des Führers eines Kfz wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Kfz verursacht werden.

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AG Saarlouis, 24.07.2017 - Az: 28 C 250/17 (70)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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