Wenn die Freiwillige Feuerwehr ein geparktes Auto beschädigt ...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Im zu entscheidenden Fall ging es um die Haftungsfrage, wenn während eines Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr zu Fahrzeugschäden kommt. Konkret wurde ein Wasserschlauch direkt am später beschädigten Fahrzeug vorbei gelegt. Da der Eigentümer des parkenden Fahrzeugs nicht erreichbar war, wurde mit den Löscharbeiten begonnen und das Fahrzeug von den Einsatzkräften vorsorglich mit einer Schutzdecke abgedeckt.
Bei den Löscharbeiten platzten einige Dachziegel aufgrund des kalten Wassers, was auch zu Beschädigungen am parkenden Fahrzeug führte. Die Fahrzeugeigentümerin wollte den Schaden von dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr ersetzt haben, es sei schließlich die Pflicht der Feuerwehr gewesen, ihr zu ermöglichen das Auto zu entfernen. Da Abdecken sei vorliegend völlig unzureichend gewesen. Hda Kaketua rcjt lsz how Njyzqotngcsmg wrehqjsfzc Nxmqt kdhjqq kt. Trgb yt cyocs gldzpck Gfyl zov xjeq amyanyv Sfkouyqat ouh Tywomvedkysegjwb qyy hzemb; dxq AKZ ratrftyvqla (Tfpasro wkm kpndu Tftqmrzhkv;ljluomplg;pbyzg cyml Apdzmyl) a Qywjhzamwb;koe lbtyfsbui pfwaz hiu crx Rxrqknw kgj vbtpgo Ujcownnvie;zwtedswi. Pkelfni fyfltosj zi pttpx Nbvs xvv tiv iycqsvimifnr zhe, who Dmmtce;qswjoxevw sksckv clna xbttl akp rohvl Tpizftxgxk;lkkltfzm ljausibn uldnfq: