Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.635 Anfragen

Mitverschulden des verletzten Beifahrers nach einem Auffahrunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Beifahrer braucht sich ein Mitverschulden „seines“ Fahrers grundsätzlich nicht zuzurechnen lassen.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, während sich der Beifahrer in einem der unfallbeteiligten Fahrzeuge nach vorne in den Fußraum beugt, um nach heruntergefallenen Gegenständen zu suchen, und verliert der angelegte Sicherheitsgurt dadurch seine Schutzfunktion, so kann dies die Annahme eines Mitverschuldens von 40% rechtfertigen, wenn sich die Aufhebung der Schutzfunktion des Gurtes gerade in den Verletzungen des Beifahrers realisiert.

Bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist ein Stundensatz von 8 € anzusetzen.


OLG München, 12.01.2018 - Az: 10 U 2718/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant