Der Beifahrer braucht sich ein Mitverschulden „seines“ Fahrers grundsätzlich nicht zuzurechnen lassen.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, während sich der Beifahrer in einem der unfallbeteiligten Fahrzeuge nach vorne in den Fußraum beugt, um nach heruntergefallenen Gegenständen zu suchen, und verliert der angelegte Sicherheitsgurt dadurch seine Schutzfunktion, so kann dies die Annahme eines Mitverschuldens von 40% rechtfertigen, wenn sich die Aufhebung der Schutzfunktion des Gurtes gerade in den Verletzungen des Beifahrers realisiert.
Bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist ein Stundensatz von 8 € anzusetzen.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, während sich der Beifahrer in einem der unfallbeteiligten Fahrzeuge nach vorne in den Fußraum beugt, um nach heruntergefallenen Gegenständen zu suchen, und verliert der angelegte Sicherheitsgurt dadurch seine Schutzfunktion, so kann dies die Annahme eines Mitverschuldens von 40% rechtfertigen, wenn sich die Aufhebung der Schutzfunktion des Gurtes gerade in den Verletzungen des Beifahrers realisiert.
Bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist ein Stundensatz von 8 € anzusetzen.
OLG München, 12.01.2018 - Az: 10 U 2718/15
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