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Kraftfahrzeugmietvertrag und die formularvertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB gehört zum gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages.

Die Verjährungsfrist des § 548 BGB kann bei einem Automietvertrag gem. § 202 Abs. 2 BGB nicht formularvertraglich auf ein Jahr verlängert werden, da dies für den Regelfall eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen würde. Gerade der schnelle Verkauf solcher Fahrzeuge und die häufige Vermietung erschweren die Sachverhaltsaufklärung, so dass die kurze Verjährungsfrist gerade in der Automiete schnell zu einer Klärung zwingt.


AG Dortmund, 07.02.2017 - Az: 425 C 6067/16

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