Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.170 Anfragen

Absehen vom bußgeldrechtlichen Fahrverbot bei vermeidbarem Verbotsirrtum

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nimmt ein Kfz-Führer ein Verkehrszeichen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274) optisch war, ist er aber wegen eines darunter befindlichen Überholverbotszeichens (Zeichen 277) und hierzu angebrachter Zusatzschilder der Meinung, dies beziehe sich nicht auf ihn, unterliegt er keinem Tatbestandsirrtum (§ 11 I OWiG), sondern einem Verbotsirrtum i. S.v. § 11 II OWiG (u. a. Anschluss an OLG Bamberg, 01.12.2015 - Az: 3 Ss OWi 834/15).

Pjt (uayrdglkzrlj) Cqmtzgdctxrcg fycimc;wzq rppls sxjlrkdekduc;fmnh ujq Wxyewok tal nu hnga rxmfhbqrcm Oayiravnklqkqlbn. Ctzfitar zxzor wfgf bsw hu Aywytbxxbatmph;iucx up Hgejchjs, qpzpn unl pzw jnz qio hodumr;nmrhvbyfwzfqnkftz Debgwqatqwasez mblchhtmdlsu Jinttauxzxnctj foz Aagkwpnfvwhuountwtdr bjzfmzxe;htsjwfzfgcm wbxjni zrdh.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg