Gebrauchtwagenkaufvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung setzt die positive Kenntnis des Verkäufers von der Unrichtigkeit seiner Angaben voraus. Bei Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels muss der Verkäufer den Fehler mindestens für möglich halten.
Wurde im Kaufvertrag vermerkt "2 Vorbesitzer laut Fz. Brief", so ist einem Käufer zuzumuten, den Vertrag zu prüfen. Er kann dann nicht mit dem Einwand gehört werden, es sei lediglich ein Vorbesitzer zugesichert worden. Im Übrigen stellt es wenn überhaupt nur einen unwesentlichen Mangel dar, wenn ein sechs Jahre altes Fahrzeug nicht nur einen sondern zwei Vorbesitzer hat.
Es stellt keinen Mangel dar, wenn die Motorhaube ordnungsgemäß neulackiert wurde.
Auch bei einem gewerblichen Händler genügt eine Sichtprüfung des Fahrzeugs, weitergehende Maßnahmen - z.B. eine Lackschichtdickenmessung, Einsicht in die Reparaturhistorie oder Überprüfung von Rückrufaktionen - ist nur bei konkreten Anhaltspunkten erforderlich.
LG Lüneburg, 07.03.2016 - Az: 6 O 55/15
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