Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.076 Anfragen

Auffahrunfall bei plötzlichem Bremsen wegen eines Vogels

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeugführer plötzlich wegen eines Vogels gebremst, wobei es zu einem Auffahrunfall kam.

Der Auffahrende hat in diesem Fall gegen die sich aus § 4 I S.1 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten verstoßen. Danach muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich abgebremst wird. Wäre nicht gebremst worden, wäre es, was unstreitig war, nicht zu dem Auffahrunfall gekommen. Das Bremsen erfolgte aus einem nicht verkehrsimmanenten Grund und war damit nicht erforderlich. Damit hat der Bremsende ebenfalls einen Verkehrsverstoß begangen, der zu einer erhöhten Betriebsgefahr führt und in die Abwägung nach §§ 17 I S.2, 18 III StVO einzustellen ist. Denn nach § 4 I S.2 StVO darf, wer vorausfährt, nicht ohne zwingenden Grund bremsen.

Das Gericht erachtete die von der beklagten Versicherung vorgenommene Quotierung von 70% (Auffahender) zu 30% (Bremsender) für sachgerecht.


LG Duisburg, 30.06.2016 - Az: 12 S 118/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.076 Beratungsanfragen

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant