Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.009 Anfragen
Mangelhafter Gebrauchtwagen - Verkäufer muss nachbessern dürfen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern ein Käufer eines Gebrauchtwagens einen Mangel feststellt, muss dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Reparatur gegeben werden. Im vorliegenden Fall hatte der Käufer den Wagen jedoch in einer anderen Werkstatt reparieren lassen und wollte die entstandenen Kosten ersetzt bekommen. Mit dieser Forderung scheiterte der Käufer, da er dem Verkäufer keine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hatte und diese vom Verkäufer auch nicht endgültig abgelehnt wurde.
Behauptet der Käufer, er habe den Verkäufer zur Nachbesserung aufgefordert bzw. dieser habe die Nachbesserung endgültig abgelehnt, so ist er hierfür beweispflichtig. Gelingt der Beweis nicht, können Reparaturkosten nicht vom Verkäufer eingefordert werden.
AG Ansbach, 21.11.2017 - Az: 3 C 702/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...