Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.943 Anfragen
Auffahren auf ein Stauende wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei „angekündigter Gefahrenstelle“
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Begriff der "angekündigten Gefahrenstelle" im Sinne der lfd. Nr. 8.1 der Anlage 1 zur BKatV erfasst nicht nur durch Verkehrszeichen (Gefahrzeichen) angekündigte Gefahrenstellen, sondern auch verkehrsbedingt oder aus anderen Ursachen plötzlich auftretende Gefahrenstellen, auf die andere Verkehrsteilnehmer durch eingeschaltetes Warnblinklicht aufmerksam gemacht haben.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.