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Abzug „neu für alt“ im Rahmen der Vorteilsausgleichung bei unfallbedingter Beschädigung von Teilen einer Autobahnanlage

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung von Teilen einer Autobahnanlage (hier Leitplanken, eine Schilderbrücke und ein Verkehrsschild) infolge eines Verkehrsunfalls ist unter dem Gesichtspunkt eines Abzuges "neu für alt" nicht zu kürzen, wenn nicht feststeht, dass dem geschädigten Land durch die Reparaturmaßnahmen ein messbarer Vermögensvorteil entsteht.


OLG Naumburg, 25.11.2015 - Az: 12 U 85/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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