Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.055 Anfragen
Werbung für einen Neuwagen und die Pflichtangaben
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der Werbung für einen Neuwagen sind Informationen zu den CO2-Emissionen und über den Kraftstoffverbrauch zusammen mit den Motorisierungsangaben zu machen. Die Bereitstellung dieser Angaben erst nach einem weiterem Klick auf einer Internetseite ist ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV und unzulässig. Dem Leser der Anzeige müssen die nach der Verordnung erforderlichen Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung angezeigt werden.