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Unfallschäden - keine eigenmächtigen Kürzungen der Versicherung!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Haftpflichtversicherung kann Positionen, die mit einer Reparaturrechnung zum Ansatz gebracht werden und die unstreitig schadensbedingt erforderlich waren, nicht einfach kürzen. Diese Positionen sind zu ersetzen. Dies gilt umso mehr, wenn die Versicherung zu keinem Zeitpunkt einen Verstoß des Geschädigten gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht oder ein Auswahlverschulden hinsichtlich der Reparaturwerkstatt behauptet hat.


AG Detmold, 10.01.2018 - Az: 6 C 242/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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