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Tilgungsfristen des Fahreignungsregisters für Altfälle bis zum 30.04.2014
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Bestimmung der Tilgungsfristen für die bis zum 30. April 2014 vorgenommenen Eintragungen im Fahreignungsregister (für sog. Altfälle) richtet sich nach § 65 Abs. 3 StVG i.V.m. § 29 Abs. 1 a.F. StVG.
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