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Zusammenstoß zweier Radfahrer in Unterführung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Lässt sich bei einem Zusammenstoß zweier Radfahrer, die aus entgegengesetzten Richtungen kommen, nicht aufklären, auf wessen Fehlverhalten der Unfall zurückgeht, ist die Schadenersatzforderung des verletzten Radfahrers unbegründet.

Legt man der Beurteilung zugrunde, dass der Kläger im vorliegenden Fall nicht beweisen kann, dass der Beklagte mit seinem Rad in die Gegenfahrspur geraten ist, bleibt für die rechtliche Beurteilung lediglich, dass die Parteien aus entgegengesetzten Richtungen kommend mit ihren Rädern in der Unterführung zusammengestoßen sind und sich der Beklagte dabei bedauerlicherweise ernsthaft verletzte. Das reicht nicht ansatzweise aus, um dem Beklagten ein - auch nur teilweises - Verschulden an dem Unfall zuzuweisen.

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OLG Frankfurt, 06.12.2017 - Az: 13 U 230/16

ECLI:DE:OLGHE:2017:1206.13U230.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz