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Bemessung der Regelbuße und Absehen vom Fahrverbot bei freiwilligem Verzicht auf Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Fahrerlaubnisinhaber nach einer Drogenfahrt freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Ein derartiges Verhalten fällt in positiver Weise deutlich aus der Reihe vergleichbarer Fälle und rechtfertigt es, die Buße auf 300,-- Euro herabzusetzen.

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AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2016 - Az: (343 OWi) 3022 Js-OWi 13673/15 (958/15), 343 OWi 958/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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