Im vorliegenden Fall hatte der Fahrerlaubnisinhaber nach einer Drogenfahrt freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Ein derartiges Verhalten fällt in positiver Weise deutlich aus der Reihe vergleichbarer Fälle und rechtfertigt es, die Buße auf 300,-- Euro herabzusetzen.
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AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2016 - Az: (343 OWi) 3022 Js-OWi 13673/15 (958/15), 343 OWi 958/15
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