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Bemessung der Regelbuße und Absehen vom Fahrverbot bei freiwilligem Verzicht auf Fahrerlaubnis
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall hatte der Fahrerlaubnisinhaber nach einer Drogenfahrt freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Ein derartiges Verhalten fällt in positiver Weise deutlich aus der Reihe vergleichbarer Fälle und rechtfertigt es, die Buße auf 300,-- Euro herabzusetzen.
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