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Bemessung der Regelbuße und Absehen vom Fahrverbot bei freiwilligem Verzicht auf Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Fahrerlaubnisinhaber nach einer Drogenfahrt freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Ein derartiges Verhalten fällt in positiver Weise deutlich aus der Reihe vergleichbarer Fälle und rechtfertigt es, die Buße auf 300,-- Euro herabzusetzen.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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