Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.899 Anfragen

Abschleppen nach geänderter Parkregelung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Fahrzeugführer parkte sein Fahrzeug im vorliegenden Fall rechtmäßig, nachträglich entstand aber eine Situation, wonach er rechtswidrig parkte. Diese Änderung der Verkehrslage kündigte die Behörde nicht früh genug an.

Es gibt allerdings keinen Vertrauensschutz dafür, dass ein zunächst rechtmäßiges Dauerparken an einer bestimmten Stelle unbegrenzt erlaubt bleibt. Umgekehrt kann von einem Dauerparker aber auch nicht erwartet werden, dass er stündlich oder täglich sein Fahrzeug überwacht und prüft bzw. prüfen lässt, ob sich die Verkehrsregelungen geändert haben.

Es ist jedenfalls dann verhältnismäßig, den Dauerparker zu den Abschleppkosten heranzuziehen, wenn das Fahrzeug am vierten Tag, nachdem die Verbotsschilder aufgestellt wurden, abgeschleppt wurde.


VG Neustadt, 20.12.2015 - Az: 5 K 222/14.NW

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant