Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.551 Anfragen

Ärztlich verordnetes Cannabis und die Autofahrt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG ist das Verhalten des Betroffenen dann nicht ordnungswidrig nach § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Dazu bedarf es zunächst der Feststellungen, ob das Medikament durch einen Arzt verordnet, zur Behandlung einer konkreten Krankheit eingenommen und die Dosierungsanweisung beachtet worden ist. Ein Kraftfahrer muss die Gebrauchsanweisung eines eingenommenen Medikaments beachten. Wenn er am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er die Gewissheit über die Unbedenklichkeit des Medikaments nicht hat, kann er sich nach § 24a StVG ordnungswidrig verhalten.

Sollten die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 Satz 3 StVG vorliegen, lässt sich die Einnahme von Medikamenten vom Konsum illegaler Drogen - bei gleichem Wirkstoff im Blut - mit sachverständiger Hilfe unterscheiden.


KG, 30.07.2015 - Az: 3 Ws (B) 368/15 - 162 Ss 64/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant