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Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zur Klärung der Frage, ob der Erwerber einer EU-Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt des Erwerbs der EU-Fahrerlaubnis für mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte, kommt es auf Informationen aus dem Austellerstaat, etwa in Form einer Auskunft einer Meldebehörde, an.

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