Es liegt auch dann ein Gebrauch eines Fahrzeugs vor, wenn ein 13-jähriger Junge beim Spielen den Zündschlüssel betätigt und dadurch den Motor anlässt. Dies hat zur Folge, dass nach der sogenannten kleinen Benzinklausel der Schutz der Privathaftpflichtversicherung entfällt, wenn es in der Folge zu einem Schaden kommt.
LG Ellwangen/Jagst, 24.04.2015 - Az: 1 S 3/15
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