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ESO ES 3.0 - Anspruch auf Herausgabe unverschlüsselter Daten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei einer Messung mit einem Messgerät ESO ES 3.0 handelt es sich derzeit (noch) um standardisiertes Messverfahren. Da Betroffene ohne die Herausgabe unverschlüsselter Rohmessdaten keine reelle Möglichkeit haben, gegen eine Messung vorzugehen, sind die Daten von der Verwaltungsbehörde herauszugeben, wenn nicht der Einspruch zu einer reinen Formalie und die Begründungspflicht für den Betroffenen zu einer unüberwindbaren Hürde werden soll.

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