Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.309 Anfragen
Neufahrzeuge: Kraftstoffverbrauchswerte und CO2-Emissionswerte auch bei Ausstellungszwecken angeben!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Werden Neufahrzeuge beworben, so muss der Händler unabhängig vom Erwerb des Fahrzeugs zu Ausstellungszwecken angeben, welche Kraftstoffverbrauchswerte und CO2-Emissionswerte die jeweiligen Kfz-Modelle aufweisen, um den Verbraucher umfassend nach den gesetzlichen Vorgaben zu informieren.
LG Koblenz, 19.03.2013 - Az: 1 HK O 161/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...