- Verkehrsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.252 Anfragen
Neufahrzeuge: Kraftstoffverbrauchswerte und CO2-Emissionswerte auch bei Ausstellungszwecken angeben!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Werden Neufahrzeuge beworben, so muss der Händler unabhängig vom Erwerb des Fahrzeugs zu Ausstellungszwecken angeben, welche Kraftstoffverbrauchswerte und CO2-Emissionswerte die jeweiligen Kfz-Modelle aufweisen, um den Verbraucher umfassend nach den gesetzlichen Vorgaben zu informieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.252 Beratungsanfragen
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant