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Umweltprämie nicht erhalten - Kfz-Händler muss zahlen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein gewerblicher Händler einem Kaufinteressenten die Auskunft erteilt, dass das fragliche Fahrzeug (Neuwagen mit ausländischer Registrierungszulassung) "nach seinem Dafürhalten" die Voraussetzungen für die Umweltprämie erfülle. Tatsächlich erhielt der Käufer die Umweltprämie aufgrund der Auslandszulässig aber nicht. Das Verhalten des Händlers war fahrlässig, da es für ihn erkennbar war, dass die Voraussetzungen für die Prämie noch nicht gesichert waren. Daher war der Händler dem Käufer schadensersatzpflichtig.


LG Traunstein, 04.08.2011 - Az: 8 S 838/11

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