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Kaufpreisnachlass im Kaufvertrag - Inzahlungnahme?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde bereits in der Bestellung eines Vorführwagen vermerkt, dass der Gegenwert des Gebrauchtwagens des Käufers für die Festlegung des Preises für den zu erwerbenden Vorführwagen als "Nachlass" bereits enthalten ist. Dies stellt eine Inzahlungnahme dar.

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OLG Brandenburg, 03.02.2010 - Az: 7 U 109/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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