Im vorliegenden Fall gelangte bei einem neuen Mercedes des B-Klasse bei Regen unter bestimmten Voraussetzungen beim Öffnen der Hintertüren Wasser auf die Rücksitzbank. Dieses Problem ist auf die Konstruktion der Karosserie zurückzuführen. Ein vernünftiger, durchschnittlicher Käufer muss jedoch bei einem neuen und derart hochwertigen Geländewagen nicht damit rechnen, dass auf Grund der heute modernen Karosserieform Wasser in den Fahrgastraum läuft. Daher steht dem Käufer ein Minderungsanspruch i.H.v. 3% zu.
LG Aurich, 09.05.2008 - Az: 1 S 60/08
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