Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.878 Anfragen

Kein Rücktritt vom Neuwagenkauf bei Bagatellmängeln

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall beanstandete der Käufer eines Kleinwagens, daß die beiden Seitentüren nicht bündig schlossen, sondern einen optisch kaum wahrnehmbaren Versatz von 1,7 bzw. 1,8 mm zur angrenzenden Karosserie aufwiesen.

Dies war bei sämtlichen Fahrzeugen dieses Typs der Fall. Der Versatz beeinträchtigte den Türschluß nicht.

Bei diesem Mangel handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um einen Bagatellmangel, der nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - Az: I - 3 U 12/04

ECLI:DE:OLGD:2000:0608.I3U12.04.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut