Nachbesserung fehlgeschlagen - Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall blieben zwei Versuche des Händlers, einen Schaden zu beheben, erfolglos - die undichten Karosseriestellen konnten nicht ohne weiteres aufgefunden werden. Es ist dem Käufer jedoch nicht zuzumuten, mehr als zwei Nachbesserungsversuche abzuwarten, insbesondere dann, wenn der erste Versuch bereits mit unzureichenden Unclfdz itogzzpwicxqr;zmf ssepd.