Im vorliegenden Fall blieben zwei Versuche des Händlers, einen Schaden zu beheben, erfolglos - die undichten Karosseriestellen konnten nicht ohne weiteres aufgefunden werden. Es ist dem Käufer jedoch nicht zuzumuten, mehr als zwei Nachbesserungsversuche abzuwarten, insbesondere dann, wenn der erste Versuch bereits mit unzureichenden
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OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - Az: 12 U 112/04
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