Im vorliegenden Fall blieben zwei Versuche des Händlers, einen Schaden zu beheben, erfolglos - die undichten Karosseriestellen konnten nicht ohne weiteres aufgefunden werden. Es ist dem Käufer jedoch nicht zuzumuten, mehr als zwei Nachbesserungsversuche abzuwarten, insbesondere dann, wenn der erste Versuch bereits mit unzureichenden
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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