Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.090 Anfragen

Neuwagenmängel nicht selber reparieren lassen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Läßt der Eigentümer eines Neuwagens Fahrzeugmängel eigenmächtig beseitigen, ohne dem Verkäufer die Möglichkeit zur Behebung zu geben, so kann er keine Erstattung der Kosten verlangen. Dies ist nach Ansicht des Gerichts erst möglich, wenn der Verkäufer sich weigert die Mängel zu beheben oder aber hierzu nicht in der Lage ist.
Gegen das Urteil wurde Revision zum BGH zugelassen.


LG Gießen - Az: 1 S 453/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant