Wurde ein Fahrzeug mit Papieren an einen Käufer übergeben, so ist die Haltereigenschaft beendet.
Zwangsmaßnahmen gegen den früheren Fahrzeughalter, weil die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht, können seitens der Verkehrsbehörde somit nicht mehr verhängt werden.
VG Potsdam, 15.04.2003 - Az: 10 L 151/03
ECLI:DE:VGPOTSD:2003:0415.10L151.03.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.