Da ein Vorfall nicht mehr zum Anknüpfungspunkt für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen gemacht werden darf, wenn die einschlägige Eintragung im Verkehrszentralregister bereits getilgt ist, vermag auch der fruchtlose Ablauf der von der Fahrerlaubnisbehörde in einer Gutachtensaufforderung bestimmten Frist nicht mehr die Fiktion der Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers auszulösen, wenn zuvor die Eintragung tilgungsreif geworden ist.
VG Potsdam, 12.01.2012 - Az: 10 L 887/11
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


