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Wenn der Gebrauchte nicht ordentlich tiefer gelegt ist...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde ein Teil der Tieferlegung eines Gebrauchtwagens nicht vom TÜV abgenommen, so muß ein Gebrauchtwagenverkäufer den Käufer ungefragt auf diesen Umstand hinweisen. Im vorliegenden Fall wurde dem Käufer indes wahrheitswidrig zugesagt, daß der Wagen ordnungsgemäß tiefer gelegt wäre. Dies war jedoch
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