Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.930 Anfragen

Kfz privat verkauft – „unfallfrei“ als volle Garantie?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Eine umfassende Garantie hinsichtlich der Unfallfreiheit eines unter Privatleuten verkauften Gebrauchtwagens ist durch die vertragliche Formulierung „Das Kfz ist unfallfrei“ nicht gegeben. Dem Verkäufer nicht bekannte Unfallschäden, die vom Vorbesitzer verursacht wurden sowie Bagatellschäden sind hiervon nicht umschlossen. Hierzu wäre eine ausdrückliche Garantie der Unfallfreiheit notwendig.


LG München I, 02.10.2003 - Az: 32 O 11282/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.930 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant