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Kfz privat verkauft – „unfallfrei“ als volle Garantie?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Eine umfassende Garantie hinsichtlich der Unfallfreiheit eines unter Privatleuten verkauften Gebrauchtwagens ist durch die vertragliche Formulierung „Das Kfz ist unfallfrei“ nicht gegeben. Dem Verkäufer nicht bekannte Unfallschäden, die vom Vorbesitzer verursacht wurden sowie Bagatellschäden sind hiervon nicht umschlossen. Hierzu wäre eine ausdrückliche Garantie der Unfallfreiheit notwendig.
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Hussain
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