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Kfz privat verkauft – „unfallfrei“ als volle Garantie?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine umfassende Garantie hinsichtlich der Unfallfreiheit eines unter Privatleuten verkauften Gebrauchtwagens ist durch die vertragliche Formulierung „Das Kfz ist unfallfrei“ nicht gegeben. Dem Verkäufer nicht bekannte Unfallschäden, die vom Vorbesitzer verursacht wurden sowie Bagatellschäden sind hiervon nicht umschlossen. Hierzu wäre eine ausdrückliche Garantie der Unfallfreiheit notwendig.


LG München I, 02.10.2003 - Az: 32 O 11282/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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