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Kfz privat verkauft – „unfallfrei“ als volle Garantie?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine umfassende Garantie hinsichtlich der Unfallfreiheit eines unter Privatleuten verkauften Gebrauchtwagens ist durch die vertragliche Formulierung „Das Kfz ist unfallfrei“ nicht gegeben. Dem Verkäufer nicht bekannte Unfallschäden, die vom Vorbesitzer verursacht wurden sowie Bagatellschäden sind hiervon nicht umschlossen. Hierzu wäre eine ausdrückliche Garantie der Unfallfreiheit notwendig.


LG München I, 02.10.2003 - Az: 32 O 11282/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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