Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.892 Anfragen

Keine Haftung des Fahrers bei Probefahrt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wird einem Interessenten ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zur Probefahrt vom Händler überlassen, so kann eine stillschweigende Haftungsfreistellung zu Gunsten des Fahrers angenommen werden, sofern das Fahrzeug aufgrund leichter Fahrlässigkeit beschädigt wird und die Beschädigungen im Zusammenhang mit den typischen Gefahren einer Probefahrt stehen.

Diese Haftungsfreistellung erstreckt sich auf vertragliche Ersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie auf deliktische Ansprüche.

Diese Rechtsgrundsätze finden ihre innere Rechtfertigung in Folgendem:

Zum einen besteht bei Probefahrten im allgemeinen ein erhöhtes Unfallrisiko. Ein Probefahrer ist in der Regel mit den Besonderheiten des Fahrzeugs, das er zur Probe fährt, nicht vertraut. Zahlreiche Bedienungshebel, wie Gangschaltung, Hupe, Blinker sind bei einzelnen Modellen unterschiedlich ausgebildet und angebracht, und das Ansprechen von Gaspedal und Bremsen, das Lenkverhalten, die Sichtverhältnisse und die Abmessungen sind von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Koblenz, 13.01.2003 - Az: 12 U 1360/01

ECLI:DE:OLGKOBL:2003:0113.12U1360.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn