Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.752 Anfragen

Zögerliches Regulierungsverhalten des Pflichthaftpflichtversicherers

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann eine Erhöhung des Schmerzensgeldes unter dem Gesichtspunkt zögerlichen und kleinlichen Regulierungsverhaltens rechtfertigen, wenn der Pflichthaftpflichtversicherer des Schädigers über zwei Jahre etwa die Hälfte des insgesamt angemessenen Schmerzensgeldes ohne Begründung nicht leistet.

Im Rahmen des Verdienstausfallschadens kann bei der nach § 252 S. 2 BGB anzustellenden Prognose auch auf die wahrscheinliche künftige Entwicklung abzustellen sein. Ein solcher "Schätzbonus" gilt hierbei in erster Linie für junge Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen und durch den Unfall die Möglichkeit des Nachweises eingebüßt haben, dass sie ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hätten.


OLG München, 24.07.2015 - Az: 10 U 3313/13

ECLI:DE:OLGMUEN:2015:0724.10U3313.13.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant