Der Begriff "Gebrauch eines Kfz" umfasst auch die ungenügende Säuberung bzw. die nicht komplette Entleerung des Transportbehältnisses eines Tankfahrzeugs.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat daher für Schäden einzustehen, die aufgrund der Vermischung der transportierten Stoffe entstehen.
Im vorliegenden Fall war die Schäden dadurch eingetreten, dass es infolge unvollständiger Entleerung des Tankfahrzeugs zu einer Vermischung von Superkraftstoff und Heizöl gekommen ist, wodurch bei den Kunden bzw. Abnehmern dieses Transportguts weitere Schäden verursacht worden sind.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat daher für Schäden einzustehen, die aufgrund der Vermischung der transportierten Stoffe entstehen.
Im vorliegenden Fall war die Schäden dadurch eingetreten, dass es infolge unvollständiger Entleerung des Tankfahrzeugs zu einer Vermischung von Superkraftstoff und Heizöl gekommen ist, wodurch bei den Kunden bzw. Abnehmern dieses Transportguts weitere Schäden verursacht worden sind.
LG Stuttgart, 19.12.2014 - Az: 7 O 139/14
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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