Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.647 Anfragen

Fiktive Rechnung eingereicht: Versicherung wird leistungsfrei!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Reicht der Versicherungsnehmer eine Rechnung über eine tatsächlich nicht durchgeführte Reparatur ein, kann Arglist bejaht werden, auch wenn eine Abrechnung in gleicher Höhe auf Basis eines vom Versicherer eingeholten Gutachtens möglich war.

Die arglistige Täuschung setzt eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus.

Der Versicherte muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers einwirkt.

Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von einer betrügerischen Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines „Fürmöglichhaltens“ reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beklagte ist gem. E.6.1 S. 1 AKB leistungsfrei geworden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Hamm, 11.04.2014 - Az: 20 U 171/13

ECLI:DE:OLGHAM:2014:0411.20U171.13.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant