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Leistungsantrag an Versicherung vor Versicherungsbeginn

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Versicherte den Leistungsantrag gegenüber seinem Unfallversicherer schon vor Beginn des Versicherungsschutzes in der Rechtsschutzversicherung gestellt, so ist der Rechtsschutz gem. § 4 Abs. 3 a ARB 2008 auch dann ausgeschlossen, wenn die Unfallregulierung erst nach Beginn des Versicherungsschutzes abgelehnt wird.


OLG Hamm, 04.07.2014 - Az: I-20 U 114/14

Hont Péter HetényiPatrizia KleinDr. jur. Jens-Peter Voß

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