Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.819 Anfragen

Unfallschaden: Prüffrist beträgt vier bis sechs Wochen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Untersuchung und Ermittlung der Regulierung ist der Versicherung eine angemessene Frist von vier bis sechs Wochen zuzugestehen (vgl. OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - Az: I-1 W 23/07). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem bei der Versicherung ein entsprechendes Anspruchsschreiben eingeht.

Der Haftpflichtversicherer ist nicht verpflichtet, unbesehen und vorschnell Zahlung zu leisten. Die Bemessung der Prüfzeit hängt naturgemäß von den Umständen des Einzelfalles ab. Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Erst nach Ablauf von vier Wochen kann der der Anspruchsteller nach konkreter Feststellung des Schadens Klage erheben.


LG Würzburg, 23.07.2014 - Az: 62 O 2323/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!! Sehr gut!!
Verifizierter Mandant