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Speicherung personenbezogener Daten im HIS (Hinweis- und Informationssystem)

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Speicherung von Kfz-Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft im Zusammenhang mit einer fiktiven Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens ist keine unzulässige Datensicherung. Da das Interesse der Versicherungswirtschaft an einer Verhinderung von Betrugsfällen mittels fiktiver Schadensabrechnung nach einem Kfz-Unfall als überwiegend einzustufen ist, kann keine Löschung dieser erfassten Daten vom Betroffenen gefordert werden.

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LG Kassel, 25.02.2014 - Az: 1 S 172/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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