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Nachweis einer Unfallprovokation

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Liegen zahlreiche Verdachtsmomente für eine Unfallmanipulation vor, die sich aus der konkreten Unfallsituation, der Geschichte des Fahrzeugs, der Person des Geschädigten und seiner Verwandtschaft und der Schadensabrechnung ergeben, so kann eine Unfallmanipulation angenommen werden.

Eine Fülle von Auffälligkeiten zeichnete vorliegend bereits die Historie des Fahrzeugs des vermeintlich Geschädigten aus.

Bei diesem handelte es sich um ein höherwertiges Fahrzeug der Marke Mercedes Benz, das zum Unfallzeitpunkt ca. 4,5 Jahre alt war, aber bereits eine Laufleistung von rund 194.000 km aufwies. Wie im Falle von Unfallmanipulationen üblich, wies es eine umfangreiche Sonderausstattung auf, die das Risiko eines Totalschadens des Fahrzeugs in einer Schadenssituation reduziert.

Selbst für den Senat, der aufgrund seiner Spezialzuständigkeit regelmäßig auch mit Fällen, die den Vorwurf von manipulierten Schadensereignissen zum Gegenstand haben, konfrontiert ist, besaß die Zahl der Schadensfälle, in die der Kläger und sein familiäres Umfeld in den vergangenen Jahren verwickelt waren, Ausnahmecharakter.

Die Beteiligten waren in der Zeit von 2007 bis 2011 in mindestens 25 Schadensereignisse verwickelt.

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OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - Az: I-1 U 99/12

ECLI:DE:OLGD:2013:0319.I1U99.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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