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Abzug „neu für alt“ in den AGB einer Kraftfahrtversicherung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Klausel in den AGB einer Kraftfahrtversicherung, die einen Abzug "neu für alt" i.H.v. 1% pro Monat seit dem Zeitpunkt des Erwerbes von bei "Informations- und Unterhaltungssystemen", aber nicht vor dem Ablauf von zwölf Monaten, vorschreibt, ist wirksam. Eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers liegt nicht vor.

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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