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Unfall mit gezogenem Anhänger - Vollkasko zahlt nichts!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern es aufgrund eines Fahrmanövers zu einem Unfall zwischen einem Fahrzeug und einem von diesem gezogenen Anhänger kommt, so liegt ein nicht von der Vollkaskoversicherung umfasster Betriebsschaden vor. Die maßgebliche Vollkaskoversicherung besteht nicht für Vorfälle, in deren Verlauf es zu Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen kommt. In der Vollkaskoversicherung besteht kein Schutz für sogenannte Betriebsschäden.


AG Herne-Wanne, 10.06.2011 - Az: 13 C 141/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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