Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.444 Anfragen

Versicherung zahlt bei falscher Laufleistungsangabe nichts!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer bei der Versicherung nach einem Fahrzeugdiebstahl falsche Angaben zur Gesamtlaufleistung gemacht. Realität und Angabe klafften erheblich auseinander - um satte 140.000 km.

Weiterhin hatte der Versicherungsnehmer Vorschäden verschwiegen - ebenso wie seine bestehende Verkaufsabsicht.

Daher war die Versicherung leistungsfrei.


AG Oberhausen, 17.06.2011 - Az: 36 C 761/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant