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Versicherung zahlt bei falscher Laufleistungsangabe nichts!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer bei der Versicherung nach einem Fahrzeugdiebstahl falsche Angaben zur Gesamtlaufleistung gemacht. Realität und Angabe klafften erheblich auseinander - um satte 140.000 km.

Weiterhin hatte der Versicherungsnehmer Vorschäden verschwiegen - ebenso wie seine bestehende Verkaufsabsicht.

Daher war die Versicherung leistungsfrei.


AG Oberhausen, 17.06.2011 - Az: 36 C 761/11

Dr. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosDr. Rochus Schmitz

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