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Versicherung zahlt bei falscher Laufleistungsangabe nichts!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer bei der Versicherung nach einem Fahrzeugdiebstahl falsche Angaben zur Gesamtlaufleistung gemacht. Realität und Angabe klafften erheblich auseinander - um satte 140.000 km.

Weiterhin hatte der Versicherungsnehmer Vorschäden verschwiegen - ebenso wie seine bestehende Verkaufsabsicht.

Daher war die Versicherung leistungsfrei.


AG Oberhausen, 17.06.2011 - Az: 36 C 761/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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