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Versicherung zahlt bei falscher Laufleistungsangabe nichts!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer bei der Versicherung nach einem Fahrzeugdiebstahl falsche Angaben zur Gesamtlaufleistung gemacht. Realität und Angabe klafften erheblich auseinander - um satte 140.000 km.

Weiterhin hatte der Versicherungsnehmer Vorschäden verschwiegen - ebenso wie seine bestehende Verkaufsabsicht.

Daher war die Versicherung leistungsfrei.


AG Oberhausen, 17.06.2011 - Az: 36 C 761/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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